Zweck und Aufgaben des OGV
Der OGV verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
Zwecke durch die Förderung aller Maßnahmen, die der
Bevölkerung zur Gesunder
haltung und Erziehung zur Naturverbundenheit dienen.
Lieber Gast
Wir freuen uns über Deinen Besuch auf
unserer Homepage.
Mit dieser Website möchten wir das
Interesse am Gartenbauverein Ketsch
wecken und uns zugleich der Öffentlichkeit
präsentieren.
Informiert wird auf unseren Seiten über
unser Vereinsleben und unsere aktuellen
Veranstaltungen. Auf unserer Linkseite
besteht die Möglichkeit andere
Gartenbauvereine kennen zu lernen bzw.
wissenswertes über den Kleingarten zu
erfahren. Nun wünschen wir Dir viel Spaß
beim Durchblättern unserer Homepage.
© OGV-Ketsch 2024
27.2.2011 index
Die "kleingärtnerische Nutzung" wird oft zum Streitthema im Verein, da vielen Neu-
Pächtern nicht klar ist: Wer einen Kleingarten pachtet, hat nicht nur Rechte, sondern auch
Pflichten.
Mit der Anerkennung der Gartenordnung des Vereins verpflichtet sich die Pächterin oder
der Pächter zur "kleingärtnerischen Nutzung" des Gartens. Rasen zu säen und drei Alibi-
Geranien aufzustellen wird dem nicht gerecht. Juristen sprechen in diesem Fall von
"Erholungsgrundstücken". Während der Pachtpreis für einen Kleingarten per Gesetz auf
ein sozial verträgliches Niveau begrenzt ist, ist die Pacht für ein Erholungsgrundstück
teilweise zehn Mal so hoch. Eigentlich ganz einfach zu erläutern, doch wie so oft im Leben
macht der Ton die Musik: Recht aus Recht heraus zu erklären – also sofort auf Gesetz
und Gartenordnung zu verweisen – ist sicherlich nicht der richtige Weg.
Herbststimmung in unserer Gartenanlage...